Das Abrechnungsmodell beschreibt die Methode, mit der im Fall einer Redispatch-Maßnahme die Ausfallarbeit ermittelt wird.
- Die Pauschal-Abrechnung basiert dabei je nach Energieträger auf der Fortschreibung der letzten vollständig gemessenen Leistungsmittelwerte der Anlage vor der Maßnahme für den Zeitraum der Redispatch-Maßnahme.
- In der Spitzabrechnung wird die Ausfallarbeit auf Basis von anlagenscharfen Wetterdaten dynamisch je Viertelstunde ermittelt.
- Im Redispatch 2.0 besteht zudem die Möglichkeit eine vereinfachte Spitzabrechnung („Spitz Light“) zu nutzen, falls keine eigene Messung der Wetterdaten an der Erzeugungsanlage vorhanden ist. Die Wetterdaten in diesem Verfahren werden dabei nicht direkt an der Erzeugungsanlage gemessen, sondern stammen von Dritten (bspw. Wetterdienstleister oder dem Netzbetreiber).
Anlagen mit wetterabhängiger Erzeugung (Wind, Photovoltaik)
Bilanzierungsmodell | Planwertmodell1 | Prognosemodell |
Abrechnungsvarianten | | Pauschal |
| vereinfachte Spitzabrechnung (Spitz light) | vereinfachte Spitzabrechnung (Spitz light) |
| Spitzabrechnung | Spitzabrechnung |
1 Das Planwertmodell ist in unserem Netzgebiet momentan noch nicht
umsetzbar. Die Umsetzung der Voraussetzungen ist in der Branche in Vorbereitung.
Sobald es verfügbar ist, werden wir rechtzeitig vorher in unserem
Internetauftritt informieren. Anlagen, die Planungsdaten gemäß SO GL übermitteln und die über die Übertragungsnetzbetreiber zur Umsetzung von Redispatch-Maßnahmen angewiesen werden, müssen und können gemäß Datenlieferverpflichtung der BK6-20-059 ins Planwertmodell.
Anlagen mit wetterunabhängiger Erzeugung (Biomasse, KWK u. Ä.)
Bilanzierungsmodell | Planwertmodell2 | Prognosemodell |
Abrechnungsvarianten | Spitzabrechnung | Pauschal3 |
2 Das Planwertmodell ist in unserem Netzgebiet momentan noch nicht
umsetzbar. Die Umsetzung der Voraussetzungen ist in der Branche in Vorbereitung.
Sobald es verfügbar ist, werden wir rechtzeitig vorher in unserem
Internetauftritt informieren. Anlagen, die Planungsdaten gemäß SO GL übermitteln und die über die Übertragungsnetzbetreiber zur Umsetzung von Redispatch-Maßnahmen angewiesen werden, müssen und können gemäß Datenlieferverpflichtung der BK6-20-059 ins Planwertmodell.
3 Für Steuerbare Ressourcen (SR) mit wetterunabhängiger Erzeugung, die Planungsdaten im Prognosemodell liefern, darf übergangsweise auch hier die Spitzabrechnung Anwendung finden.
Gemäß der BDEW-Anwendungshilfe „Umsetzungsfragenkatalog zum Redispatch 2.0“, Umsetzungsfrage „Redispatch_011“, ist eine Übergangslösung ab 01.10.2021 für das Planwertmodell vorgesehen. Da der erforderliche Informationsaustausch mit dem Bilanzkreisverantwortlichen des Lieferanten zur uneingeschränkten Umsetzung des Planwertmodells bis 01.10.2021 nicht umsetzbar war, wurde zunächst nur im
Prognosemodell gestartet. Für SR im Prognosemodell können auch Planungsdaten
vom EIV (freiwillig) gemeldet werden.
Da wir uns als
Anschlussnetzbetreiber noch in der Übergangslösung gemäß BNetzA-Mitteilungen
Nr. 8 und Nr. 9 zum Redispatch 2.0 befinden, ist das Planwertmodell in unserem
Netzgebiet nicht möglich. Jedoch können weiterhin gemäß Umsetzungsfrage
Redispatch_011 bis zum 01.06.2023 freiwillig Planungsdaten im Prognosemodell
gemeldet werden. Diese freiwillige Planungsdatenbereitstellung kann mit
Abstimmung zwischen Anschlussnetzbetreiber und Einsatzverantwortlichen maximal
um weitere 4 Monate verlängert werden.