Belieferung Ihrer Strom-Kunden in unseren Verteilernetzen
Unsere Netze werden Ihnen dafür diskriminierungsfrei auf Basis eines Lieferantenrahmenvertrages nach § 20 Abs. 1a EnWG, welcher die Abwicklung der Belieferung der Kunden mit elektrischer Energie regelt, zur Verfügung gestellt.