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Erklärung Weiterleitung an Dritte/Selbstverbrauch

Taschenrechner und Kugelschreiber auf Eurobanknoten

Hintergrund zur Meldung des Drittverbrauchs

Mit einem Jahresverbrauch über 1.000.000 kWh sind Letztverbraucher verpflichtet, dem zuständigen Netzbetreiber bis zum 31. März eines Jahres, den aus dem Netz bezogenen und selbst verbrauchten Strom des im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr zu melden.

Sollten Sie keine Mitteilung abgeben, erfolgt gesetzlich eine Einstufung in die Letztverbrauchergruppe A. Das bedeutet für Sie, dass die Netzumlagen in voller Höhe anfallen.

Sollten Sie Energiemengen geschätzt bzw. mit ungeeichten Zählern weitergegeben haben, dann benötigen wir noch weitere Angaben. Zusätzliche Informationen hierzu finden im nachfolgenden Downloadbereich unter „Wichtige Hinweise“. 

Weiterführende Links

Das gemeinsame Grundverständnis zum Thema Messen und Schätzen der vier Übertragungsnetzbetreiber von 2023 finden Sie unter folgendem Link:
Messen und Schätzen

Den Leitfaden Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten von 2020 finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Was ist zu tun?

Um Ihnen die jährliche Meldung des gelieferten Stroms an Dritte zu vereinfachen, stellen wir Ihnen nachfolgendes Formular zum Herunterladen zur Verfügung.

  • Füllen Sie das Formular „Erklärung Weiterleitung elektrischer Energie an Dritte (Unterabnehmer)“ direkt am PC aus. Sollten die Zeilen in der Datei nicht ausreichen, füllen Sie bitte ein weiteres Formular aus.
  • Wir benötigen keine Unterschrift, sondern nur Ihren Namen/Firmennamen und den Teilnehmercode.
  • Bitte speichern Sie das ausgefüllte Formular als Excel-Datei ab.
  • Senden Sie das Formular per E-Mail an Netzabrechnung@evip.de unter Angabe des Betreffs: StromNEV-Umlage / Konzessionsabgabe