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Allgemeine Informationen

Mitarbeiter arbeitet mit einem Schraubenzieher an einem Stromzähler

Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen.

Die EVIP ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen auszustatten.

Intelligente Messsysteme = digitaler Stromzähler mit Smart-Meter-Gateway als Kommunikationsmodul

 Folgende Messstellen sind mit intelligenten Messsystemen auszustatten:

  • von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh,
  • von Letztverbrauchern mit einer Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes,
  • von Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung größer 7 kW. 

Folgende Messstellen können mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden:

  • von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis 6.000 kWh,
  • von Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 7 kW. 

Die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen beginnt, sobald mindestens drei voneinander unabhängige Hersteller intelligente Messsysteme nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes am Markt anbieten und das Bundesamt für Informationstechnik dies auf seiner Internetseite veröffentlicht.

 
Moderne Messeinrichtungen
= digitale Stromzähler 

Alle Messstellen, die nach dem Messstellenbetriebsgesetz nicht mit einem intelligenten Messsystem auszustatten sind, erhalten mindestens eine moderne Messeinrichtung. Bei Neubauten und Gebäuden mit größeren Renovierungen erfolgt der Einbau der modernen Messeinrichtung bis zur Fertigstellung des Gebäudes und bei allen anderen Messstellen erfolgt die Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen bis zum Jahr 2032. 



Umfang der Ausstattung von Messstellen
 

Im Netzgebiet betroffen sind nach derzeitigem Stand:

ca. 700 Zähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und 
ca. 400 Zähler zum Umbau auf intelligente Messsysteme. 

Genaue Informationen zur Ausstattungspflicht sind im § 29 MsbG zu finden.