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Messstellenbetreiber

Mitarbeiter mit Laptop, der mit einer Anlage verbunden ist

Mustervereinbarungen.

Die Abwicklungen der Wechselprozesse des Messstellenbetreibers erfolgen nach der von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung "Wechselprozesse im Messwesen (WiM)" in jeweils geltender Fassung.

Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehungen zwischen der EVIP und dem Messtellenbetreiber ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages erforderlich. Den Wortlaut des Vertrages hat die Bundesnetzagentur per Beschluss BK6-24-125 für alle Marktpartner vorgegeben. Der Mustervertrag der Bundesnetzagentur in jeweils geltender Fassung und die Ergänzungen (Anlagen 1-6) befinden sich in unserer Download-Liste.

Der Abschluss des Vertrages ist in Textform möglich, auf Wunsch senden wir Ihnen gern ein Angebot per Mail.

Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzinformation von EVIP.

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