Messstellenbetreiber

Mustervereinbarungen.
Die Abwicklungen der Wechselprozesse des Messstellenbetreibers erfolgen nach der von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung "Wechselprozesse im Messwesen (WiM)" in jeweils geltender Fassung.
Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehungen zwischen der EVIP und dem Messtellenbetreiber ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages erforderlich. Den Wortlaut des Vertrages hat die Bundesnetzagentur per Beschluss BK6-24-125 für alle Marktpartner vorgegeben. Der Mustervertrag der Bundesnetzagentur in jeweils geltender Fassung und die Ergänzungen (Anlagen 1-6) befinden sich in unserer Download-Liste.
Der Abschluss des Vertrages ist in Textform möglich, auf Wunsch senden wir Ihnen gern ein Angebot per Mail.
DOWNLOADS
| Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
|---|---|---|---|
| Messstellenbetreiberrahmenvertrag – gültig bis 30.06.2026 | 86,2 kB | ||
| Messstellenbetreiberrahmenvertrag MSB-RV (BK6-24-125) – gültig ab 01.07.2026 | 200,4 kB | ||
| Anlage 1 - Technische Anforderungen an den Messstellenbetrieb (TMA-MZ) | 159,4 kB | ||
| Anlage 2 - Daten des Messstellenbetreibers | 25,3 kB | ||
| Anlage 3 - Daten des Netzbetreibers | 257,5 kB | ||
| Anlage 4 - Ergänzungen zum Messstellenbetreiberrahmenvertrag | 212,9 kB | ||
| Anlage 5 - Plombenöffnungsmeldung | 68,5 kB | ||
| Anlage 6 – EDI-Vereinbarung (Anlage 6) – gültig ab 01.07.2026 | 69,4 kB |
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