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Anschlussnutzung

Drei Mitarbeiter stehen in einem Gang mit technischen Anlagen auf beiden Seiten - Froschperspektive

Allgemeine Hinweise.

Mit dem Einbau der Mess- und Zähleinrichtung und die Nutzung des Netzanschlusses zur Stromentnahme und/oder Stromeinspeisung beginnt die Anschlussnutzung.

Zur abschließenden Überprüfung aller Daten und zur dauerhaften Regelung der gegenseitigen Beziehungen werden wir Ihnen dann umgehend eine Bestätigung zur Anschlussnutzung und Einspeisung zusenden.

Mit diesem Dokument und der dazugehörigen Anlage Erklärung der Vergütungszahlung wird der Grundstein für die Vergütung der eingespeisten elektrischen Energie gelegt. Für eine möglichst zeitnahe Veranlassung der Einspeisevergütung ist es wichtig, dass Sie uns die damit verbundenen Informationen schnellstens zusenden.

Stromvergütung

Allgemeine Regelungen


Grundlage für Stromeinspeisung in das Netz der EVIP ist die Vereinbarung des Einspeisers mit einem Händler zur Stromabnahme. Ausnahmen sind Einspeisungen mit gesetzlichem Vergütungsanspruch, bei denen EVIP zur Abnahme und Vergütung verpflichtet ist. Die Abrechnung erfolgt im für Sie komfortablen Gutschriftenverfahren.

Für eingespeiste Energiemengen nach EEG erfolgt dies durch den vorgelagerten Netzbetreiber der Allgemeinen Versorgung, Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ STROM).

Die förderfähigen KWK-Strommengen werden von EVIP vergütet.

Voraussetzung ist die Erklärung des Einspeisers im Rahmen des Anschlussnutzungsverhältnisses. Dabei erhält der Einspeiser für jede Gutschrift einen Beleg. Die Vergütung im Gutschriftenverfahren erfolgt in der Regel zum 15. Kalendertag des Folgemonats, sofern EVIP alle erforderlichen Daten und Nachweise rechtzeitig vorliegen.