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Messstellenbetreiber

Gelbe Rohre einer Anlage mit vielen Hebeln, Leitungen und Messanzeigen

Mustervereinbarungen

Die Abwicklung des Messstellenbetriebs erfolgt nach der von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung zur Ausgestaltung der Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) in jeweils geltender Fassung.

Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehungen zwischen EVIP und dem Messstellenbetreiber ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages erforderlich. Den Wortlaut des Vertrages hat die Bundesnetzagentur ebenfalls per Beschluss BK7-17-026 für alle Marktpartner vorgegeben. Der Mustervertrag der Bundesnetzagentur in jeweils geltender Fassung und die Ergänzungen (Anlagen 1-5) befinden sich in unserer Download-Liste.

Neu ab 01.10.2026 - Hinweis zur zukünftigen Vertragsregelung:

Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 12.09.2025 (BK7-24-01-009) den bisherigen Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas mit Wirkung zum 01.10.2026 aufgehoben.

Der neue standardisierte Messtellenbetreiberrahmenvertrag ist Bestandteil der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV) und dort als Anlage 8 geregelt. Ab dem 01.10.2026 werden wir diesen Standardvertrag anwenden. Sie finden den neuen Vertrag ebenfalls in unserer Download-Liste. Der Abschluss des Vertrages erfolgt in Textform.

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