Lieferanten/Händler

Belieferung Ihrer Strom-Kunden in unseren Verteilernetzen
Unsere Netze werden Ihnen dafür diskriminierungsfrei auf Basis eines Lieferantenrahmenvertrages nach § 20 Abs. 1a EnWG, welcher die Abwicklung der Belieferung der Kunden mit elektrischer Energie regelt, zur Verfügung gestellt. Dieser Vertrag basiert auf den einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
Der Lieferantenrahmenvertrag regelt für den Netzzugang insbesondere die Bilanzkreiszuordnung aller gemäß der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) bestätigten Stromentnahmen in den Verteilernetzen der EVIP, die Abrechnung der Netznutzung sowie der Jahresmengendifferenzen der Standardlastprofilkunden, den Datenaustausch zwischen den Vertragspartnern sowie die Messung und Datenbereitstellung durch EVIP.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 21.12.2020, Az.: BK6-20-160, einen Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom nebst Anlagen (BNetzA-Mustervertrag) für die Netznutzung zur Entnahme von Elektrizität festgelegt, den die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtend ab dem 01.04.2022 anzubieten haben.
Lieferantenrahmenvertrag und Ergänzungen
Für den Netzzugang ab 01.04.2022 steht folgender Lieferantenrahmenvertrag nebst Anlagen zur Verfügung, der dem BNetzA-Mustervertrag in der Fassung vom 21.12.2020 entspricht.
DOWNLOADS
| Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
|---|---|---|---|
| BNetzA-Netznutzungsvertrag für Lieferanten vom 21.12.2020 | 209,6 kB | ||
| Kontaktdatenblatt EVIP/Lieferant | XLSX | 15,7 kB | |
| Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) | 291,3 kB | ||
| Sperrauftrag | 373,3 kB | ||
| Zuordnungsvereinbarung | 112,7 kB |
Die Kosten für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung finden Sie hier.
Messstellenvertrag nach BK6-24-125
Zum Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMS) bietet MITNETZ STROM den Messstellenvertrag nach BK6-24-125 an. Dieser Vertrag wird als Anlage zum Lieferantenrahmenvertrag (Strombezug) geschlossen.
DOWNLOAD
| Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
|---|---|---|---|
| Messstellenvertrag für iMS und mME (zwischen Lieferant und grundzuständigen Messstellenbetreiber) – gültig bis 30.06.2026 | 163,8 kB | ||
| Messstellenvertrag MSV-LF (BK6-24-125) – gültig ab 01.07.2026 | 202,5 kB | ||
| Kontaktdatenblatt Lieferant/ Messstellenbetreiber (Anlage b) | XLSX | 15,7 kB | |
| Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) (Anlage c) | 291,3 kB | ||
| Formblatt nach § 54 MsBG (Anlage d) – gültig bis 30.06.2026 | 220,0 kB | ||
| Formblatt nach § 54 MsBG (BK6-24-125) (Anlage d) – gültig ab 01.07.2026 | 111,4 kB |
Hilfe & Kontakt
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bitte wählen Sie Ihr Anliegen.
schnell und einfach
Inhalte werden geladen...
Bitte haben Sie noch einen kleinen Augenblick Geduld.
Wichtige Dokumente
Inhalte werden geladen...
Bitte haben Sie noch einen kleinen Augenblick Geduld.