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Schritt für Schritt zum Netzanschluss

So kommt Ihre Erzeugungsanlage ans Netz.
Schritt 1: Anmeldung
Der erste Schritt zum Netzanschluss Ihrer Erzeugungsanlage ist die Anmeldung bei einem unserer kompetenten Ansprechpartner.
Die Anmeldung muss alle wesentlichen Angaben zu Ihrem Vorhaben beinhalten, insbesondere natürlich die Daten der Erzeugungsanlage selbst. Unser Vordruck Anmeldung zum Netzanschluss wird es Ihnen in Verbindung mit dem Datenblatt zum Anschluss von Erzeugungsanlagen erleichtern, alle wichtigen Angaben zu erfassen.
Bitte senden Sie uns einfach beide vollständig von Ihnen ausgefüllte Dokumente zu. Unsere Mitarbeiter werden mit Ihnen umgehend alles Weitere abstimmen.
Für einen besseren Überblick, haben wir Ihnen alle für die Anmeldung benötigten Dokumente zusammengestellt.
Überblick der benötigten Dokumente für die Anmeldung
- Anmeldung zum Netzanschluss an das Netz der EVIP (Online über Ihren Installateur bzw. Planungsbüro oder per Formular)
- Unterlagen zur Planungsreife des Vorhabens (z.B. behördliche Bescheide/Genehmigungen, Lieferverträge zur Anlage, …)
- Datenblatt zum Anschluss von Erzeugungsanlagen
- technische
Unterlagen des Herstellers für die Anlage(n) in Niederspannung:
- Datenblatt des Herstellers zum Wechselrichter
- Einheitenzertifikat zur Erzeugungseinheit
- ≤ 46,8 kW: Einheitenzertifikat nach VDE-AR-N 4105:2018-11 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“
- > 46,8 kW und < 135 kW: Einheitenzertifikat inklusive Prüfbericht mit den elektrischen Eigenschaften nach VDE-AR-N 4105:2018-11 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“
- ≥ 135 kW: Einheitenzertifikat inklusive Prüfbericht mit den elektrischen Eigenschaften nach VDE-AR-N 4110:2018-11 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)“
- Netzanschluss-Schutz (NA-Schutz) Zertifikat nach VDE-AR-N 4105
- Zertifikat Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt nach VDE-AR-N 4105
- Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze
- Weitere Angaben gemäß Umsetzungshilfe zur TAB Niederspannung in Abhängigkeit der Art des Nachweises der technischen Eigenschaften
- technische
Unterlagen des Herstellers für die Anlage(n) in Mittelspannung oder höher:
- Angaben gemäß TAB Mittelspannung in Abhängigkeit der Art des Nachweises der technischen Eigenschaften
- Auszug aus dem Prüfbericht Teil 1 Netzverträglichkeit „Bestimmung der elektrischen Eigenschaften“ entsprechend FGW TR3 und zugehörige Herstellerbescheinigung
- Deckblatt Einheitenzertifikat
- Übersichtsplan (ca. M 1:10.000) und Lageplan (ca. M 1: 500) mit Kennzeichnung des Aufstellungsortes der Anlage(n) einschl. der Grundstücksgrenzen
Bitte beachten Sie außerdem Ihre Verpflichtung zur Teilnahme am Redispatch 2.0 gemäß § 13a EnWG. Aktuell betrifft dies vorrangig Anlagen mit einer Nennleistung ab 100 kW. Alle wichtigen Aufgaben, die Sie auf dem Weg zur Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage zu erledigen haben, finden Sie im Informationsblatt zur Teilnahme am Redispatch 2.0.
Bei allen Maßnahmen zur Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses und zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an unserem Netz sind die
Schritt 2: Prüfung der Netzanschluss-/Einspeisemöglichkeit
Sobald uns Ihre vollständige Anmeldung vorliegt, wird durch uns die Anschlussmöglichkeit Ihrer geplanten Anlage in unserem Netz unter Berücksichtigung der gegebenen Netzverhältnisse, der Leistung, der Betriebsweise und zu erwartender Netzrückwirkungen der Erzeugungsanlage geprüft. Diese Prüfung beinhaltet die Ermittlung
- eines geeigneten Netzanschluss- bzw. Netzverknüpfungspunktes
- einer technischen Anschlusslösung
- der voraussichtlichen Anschlusskosten (Grobkostenabschätzung) und
- der konkreten technischen Bedingungen zum Netzanschluss.
Das Ergebnis wird Ihnen im Rahmen einer "Netztechnischen Stellungnahme" schriftlich mitgeteilt.
Wichtiger Hinweis!
Eine Reservierung/Vorhaltung der Einspeisekapazität am Netzverknüpfungspunkt ist erst ab einer hinreichenden Planungsreife des Vorhabens möglich. Näheres hierzu finden Sie unter Reservierung.
Schritt 3: Angebot zum Netzanschluss
Nachdem die notwendigen Detailabstimmungen zum Netzanschluss abgeschlossen sind, erhalten Sie von uns ein verbindliches Anschlusskostenangebot. Hierzu benötigen wir neben den bereits vorliegenden (ggf. aktualisierten) Anmeldeunterlagen eine technische Projektunterlage zum Vorhaben in dreifacher Ausfertigung mit folgendem Inhalt:
- Lageplan der Anschlussanlage und der Erzeugungsanlage(n)
- Angaben zur Anschlussanlage (u. a. Baukörper, elektrischen Anlage einschließlich Schutztechnik)
- Angabe zu den Schutzeinrichtungen der Erzeugungsanlage (Art, Fabrikat, Schaltung, Funktion und Gerätebeschreibung sowie ggf. Konformitätserklärungen bzw. Unbedenklichkeits- bescheinigungen)
- Angaben zum Kundennetz (Typ, Länge und Querschnitt - außer Hausinstallationen)
- Nachweis zur Einhaltung des geforderten cos phi
- Nachweis zur Erdschlusskompensation des Kundennetzes (nicht bei Anschluss in Niederspannung)
Schritt 4: Herstellung und Inbetriebnahme des Netzanschlusses
Nach Bestätigung des Anschlusskostenangebotes und Vorliegen der erforderlichen Genehmigungen werden wir in Abstimmung mit Ihnen umgehend mit der Erstellung des Netzanschlusses beginnen. Nach dessen Fertigstellung erfolgt die Inbetriebnahme der Übergabestelle (Hausanschlusskasten, Zähleranschlusssäule, Transformatorenstation, Umspannwerk).
Wichtiger Hinweis!
Bitte teilen Sie uns den Inbetriebnahmetermin der Übergabestelle rechtzeitig mit. Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt die Übergabestelle als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte entsprechend DIN VDE 0105-100.
Nach Meldung der Fertigstellung der Kundenanlage durch den Installateur erfolgen der Einbau der Mess- und Zähleinrichtungen und die Inbetriebnahme des Netzanschlusses. Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer/Anlagenbetreiber erhalten daraufhin die Bestätigung zum Netzanschlussverhältnis bzw. die Bestätigung zum Anschlussnutzungsverhältnis und der Einspeisung zur dauerhaften Regelung der gegenseitigen Beziehungen.
Schritt 5: Inbetriebnahme und technische Abnahme der Erzeugungsanlage
Ihr Einsatzverantwortliche (EIV) ist verpflichtet, uns über das IT-System RAIDA die erforderlichen initialen Stammdaten ihrer Erzeugungsanlage zu übermitteln. Ohne Erfüllung dieser Datenlieferpflicht, kann Ihre Erzeugungsanlage nicht den dauerhaften Betrieb aufnehmen. Weitere Informationen zum Redispatch 2.0 finden Sie hier.
Bei Erzeugungsanlagen geringer Leistung (insbesondere in Niederspannung) erfolgt die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage mit Einbau der Zähleinrichtung. Erzeugungsanlagen größerer Leistung benötigen dagegen i. d. R. eine sogenannte Probebetriebsphase, bevor sie in den Dauerbetrieb gehen. Beim Probebetrieb werden verschiedene Prüfungen (z. B. der Schutzeinstellungen) durchgeführt, um einen reibungslosen Dauerbetrieb der Erzeugungsanlage zu gewährleisten.
Die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ist durch den Anlagenbetreiber und den Anlagenerrichter im Inbetriebnahmenachweis zu dokumentieren. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter Nachweisführung.
Wichtiger Hinweis!
Bitte teilen Sie uns den geplanten Inbetriebnahmetermin für den Dauerbetrieb sowie den Beginn und die Dauer des ggf. erforderlichen Probebetriebs der Erzeugungsanlage rechtzeitig mit. Die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ist bei Privilegierung nach dem EEG und KWKG wichtig für vergütungsrelevante Fragen.